FAQ

Kann ich den Leadgenerator (IWA Lead) testen?

Ja, für den Test der IWA Lead benötigen Sie die IWA Pro.

Klicken Sie dazu in der IWA Pro in der Menüleiste auf „IWA Lead Konfigurator“ und im Schritt 1 sehen Sie im rechten Bereich eine Voransicht des Widgets. Dort auf „Immobilie jetzt bewerten“ klicken und das Plugin öffnet sich so, wie es auch der Webseitenbesucher auf Ihrer Seite sehen würde. Wenn Sie alle Objektdaten eingetragen haben und die „Danke-Seite“ im letzten Schritt errecht haben, werden alle Daten in die IWA Pro übertragen und Sie erhalten eine Email zur Bewertungsanfrage.

 

Wie generiere ich möglichst viele qualifizierte Leads über meine Webseite mit der IWA Lead?

Um möglichst viele qualifizierte Leads mit Hilfe des Leadgenerators IWA Lead generieren zu können, sind 3 wesentliche Faktoren für den Erfolg verantwortlich:

  1. Widget-Positioniereung
  2. SEO-Optimierung und ggf.
  3. Werbekampagnen

Was genau dabei entscheidend ist und was Sie zudem für die erfolgreiche Auftragsgewinnung in der Nachakquise beachten sollten, erfahren Sie hier:

Tipps zur erfolgreichen Lead-Gewinnung mit IWA Lead

 

Nach welchen Verfahren werden Immobilien mit der Bewertungssoftware IWA Pro bewertet?

Die Immobilienbewertung auf Basis der Sachwert- und der Ertragswertmethode sind offiziell anerkannte und sichere Verfahren zur Wertermittlung von Immobilien. Neben dem aktuellen Sachwertverfahren nach NHK 2010 bietet die traditionelle Berechnung nach NHK 1914 eine unabhängige und vereinfachte Berechnungsvariante, die sich in der Praxis über Jahre durchgesetzt hat. Zur Vereinfachung erfolgt die Ermittlung des fiktiven Baujahres durch Angabe von Modernisierungen je Gewerk gemäß den Vorgaben der NHK 2010.

 

Warum dieses Bewertungsverfahren?

Die sehr einfache Handhabung dieser Bewertungsvariante ermöglicht eine einfache, schnelle und sichere Verkehrswert / Marktwertermittlung nach dem Sach- und Ertragswertverfahren.

Die IWA Pro bietet für professionelle und gewerbliche Anwender zusammen mit der IWA Pro App eine professionelle und dennoch einfache Lösung zur Immobilienbewertung.

 

Wo finde ich den Bodenrichtwert?

Für die Bewertung von Immobilien benötigen Sie den aktuellen Bodenrichtwert. Der Bodenrichtwert wird vom zuständigen Gutachterausschuss der jeweiligen Region ermittelt und veröffentlicht.

Zur Vereinfachung finden Sie in der IWA Pro einen Link zu den Portalen der Oberen Gutachterausschüsse des jeweiligen Bundeslandes, die dort ihre Bodenrichtwerte veröffentlichen. Dort erhalten Sie – je nach Bundesland kostenfrei oder kostenpflichtig – den aktuellen Bodenrichtwert sowie die Angabe der Richtwerttiefe bzw. der maximal bebaubaren Fläche (diese benötigen Sie – falls veröffentlicht – für die Ermittlung des Gartenlandes).

 

Wo finde ich den Liegenschaftszinssatz und den regionalen Sachwertfaktor?

Der Liegenschaftszinssatz wird benötige bei der Bewertung des Ertragswertes. Der Liegenschaftszins wird vom Gutachterausschuss der jeweiligen Region ermittelt und in Grundstücksmarktbericht veröffentlicht. Falls kein regionaler Liegenschaftszinssatz des Gutachterausschusses vorliegt, kann der durchschnittliche Liegenschaftszins des IVD verwendet werden. Die Tabelle finden Sie in der IWA Pro bei Klick auf den Info-Punkt zu „Liegenschaftszins“. Danach öffnet sich im rechten Randbereich (gelber Kasten) weitere Informationen und am Ende der Info finden Sie die PDF mit den Liegenschaftszinssätzen (Angabe „von bis“ je Objektart). Der Sachwertfaktor wird ebenfalls vom zuständigen Gutachterausschuss der Region ermittelt und im Grundstücksmarktbericht veröffentlicht. Einige Gutachterausschüsse veröffentlichen Ihre Grundstücksmarktberichte auf Ihren Portalen kostenfrei (z.B. NRW).

 

Ist der ermittelte Wert der Immobilie ist zu hoch oder zu niedrig?

Überprüfen Sie, ob alle notwendigen Felder (farblich hinterlegt) ordnungsgemäß, wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt wurden. Achten Sie darauf, dass auch alle Felder unter „Modernisierung“ wahrheitsgemäß und vollständig ausgefüllt wurden.

Die häufigsten Bewertungs-Fehler:

– fehlerhafte Berechnung des Gartenlandes

– Eingabe eines falschen Liegenschaftszinses (Ertragswert)

– fehlende Wertkorrektur durch Sachwertfaktor (Sachwert)

Sollten nach Überprüfung der o.g. Punkte der Wert nicht richtig erscheinen, so stehen wir Ihnen in diesem Falle bei der fehlerfreien Ermittlung des Sach- oder Ertragswertes im Einzelfall gerne beratend telefonisch zu Verfügung.

 

Was bedeutet Immobilien-Wert-Analyse (IWA)?

Die Erstellung einer Auswertung (Einkaufs-Exposé) mit Marktwertermittlung durch die Software IWA Pro nennt man Immobilien-Wert-Analyse (IWA). Das Einkaufs-Exposé wurde speziell entwickelt für Makler und die professionelle Akquise und den Einkauf von Immobilien. Die Immobilien-Wert-Analysen (IWA) haben nicht den Umfang und die Details eines gerichtssicheren Immobiliengutachtens und sichern somit auch keinen rechtlichen Anspruch. Zum Schutz des Maklers wird in der Immobilien-Wert-Analyse ausdrücklich darauf hingewiesen: „Bei der Immobilienwertanalyse handelt es sich nicht um ein Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB“.

 

Welche Immobilien können bewertet werden?

Es können alle Objektarten mit der IWA Pro bewertet werden. Dazu zählen Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen bzw. Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäusern sowie (Bau-) Grundstücke und Gewerbeeinheiten. Besondere Immobilien, bei denen besondere Belastungen wie z.B. eine Erbpacht vorliegen, können nur durch überschlägige Verfahren (z.B. Münchener Verfahren) bewertet werden.

 

Welches Verfahren verwende ich für welche Objektart?

Grundsätzlich kann der Wert einer Immobilie mit der IWA Pro nach der Sach- und Ertragswertmethode berechnet werden. Bei der richtigen Auswahl des Verfahrens sollte jedoch darauf geachtet werden, ob Rentabilitätsgründe bei einem Kauf bzw. Verkauf im Vordergrund stehen. Je Objektart wird eine entsprechende Empfehlung des Verfahrens durch die IWA Pro vorgeschlagen.

 

Was ist das „fiktive Baujahr“?

Ist das Gebäude 80 Jahre oder älter und wurden nie Sanierungsarbeiten durchgeführt, so ist der Bauwert = 0 €. Das „fikitve Baujahr“ berücksichtigt eine „Verjüngung“ des Gebäudes durch Sanierungsarbeiten.

Beispiel:

Baujahr                                        1950

umfassende Kernsanierung        1980

fiktives Baujahr                            1975

Das fiktive Baujahr gemäß NHK 2010 wird durch Angabe zu Modernisierung je Gewerk in der IWA Pro automatisch berechnet.

 

Was bedeutet „Gartenland“ und wie berechne ich die Fläche?

 Die Bezeichnung Gartenland ist eine Vereinfachung für den Fachbegriff „nicht bebaubare Fläche“.

Berechnung:

Gartenland = Grundstücksfläche – (Grundstücksbreite x Richtwerttiefe*)

* Die Richtwerttiefe einer Region finden Sie in der Bodenrichtwertkarte.

Beispiel:

max. Richtwerttiefe: 40 m

Breite des Grundstücks: 15 m

Grundstücksfläche 1.000 m²

Gartenland = 1.000 m² – (15 m x 40 m) = 1.000 m² – 600 m² = 400 m²

 

Ist die Software immer aktuell?

Ja. Bei der Berechnung des Gebäudewertes wird die Preisentwicklung der Baupreise durch den Baupreisindex gesteuert. Der aktuelle Baupreisindex wird quartalsweise durch das Statistische Bundesamt veröffentlich. Sobald der neue Baupreisindex vorliegt, wird dieser automatisch aktualisiert.

Der zweite Baustein für eine fachgerechte Immobilien Bewertung ist der zum Zeitpunkt der Berechnung verwendete Bodenrichtwert zur Ermittlung des Bodenwertes der Immobilie.

Hinweis:       Eine Immobilienbewertung ist immer eine Zeitpunktbetrachtung.

 

Ihre Frage ist nicht dabei?

Dann senden Sie uns eine E-Mail an:    info@immobilien-schnellbewertung.de

 

HABEN SIE FRAGEN?

Rufen Sie uns an: 02407-9539170

 

Oder schicken Sie uns eine E-Mail:
info@immobilienwertanalyse.de