AGB

Nutzungsbedingungen für die Nutzung von immobilien-schnellbewertung.de

A. Nutzungsbedingungen

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des von der ZwoVadis GmbH (nachfolgend „Anbieter“) unter der Internetadresse www.immobilienwertanalyse.de bereitgestellten Online-Dienstes (nachfolgend „immobilien-schnellbewertung.de“) sowie der darin enthaltenen Anwendungssoftware „IWA Pro“ und der gleichnamigen App-Lösung. Die vom Anbieter erbrachten Leistungen werden unter Ziffer 4 näher spezifiziert.

1.2 Nutzer im Sinne dieser AGB ist der Oberbegriff für registrierte Nutzer und Gäste. Nutzer sind ausschließlich Unternehmer.

1.2.1 Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.2.2 Registrierte Nutzer sind registrierte Gäste. Sie haben die Möglichkeit, lesenden Zugriff auf immobilien-schnellbewertung.de zu nehmen sowie die unter Ziffer 1.1 genannte Anwendungssoftware zu nutzen.

1.2.3 Gäste sind Nutzer, die nur lesenden Zugriff auf die Teile von immobilien-schnellbewertung.de haben, die keiner Registrierung bedürfen.

2. Nutzungsberechtigung

2.1 Nutzungsberechtigt sind unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen, juristische Personen und Personengesellschaften, sofern diese als Unternehmer im Sinne der Ziffer 1.2.1 handeln. Der Nutzer bestätigt mit der Abgabe seiner Einverständniserklärung zu diesen Nutzungsbedingungen, dass er beim Abschluss des Nutzungsvertrages diese Voraussetzung erfüllt.

2.2 Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.

2.3 Jeder Nutzer darf sich nur ein Nutzerkonto für immobilien-schnellbewertung.de anlegen. Seine Berechtigung zur Nutzung von immobilien-schnellbewertung.de und der darin enthaltenen Anwendungssoftware gilt nur für ihn persönlich und ist nicht übertragbar.

3. Registrierung, Vertragsschluss

3.1 Mit der erfolgreichen Registrierung oder durch die Nutzung von immobilien-schnellbewertung.de kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Anbieter und dem Nutzer über die Nutzung von immobilien-schnellbewertung.de sowie der darin enthaltenen Anwendungssoftware unter Geltung dieser Nutzungsbedingungen zustande.

3.2 Nach Eingabe seiner Daten in das dafür vorgesehene Online-Formular kann sich der Nutzer durch Anklicken des den Registrierungsprozess abschließenden Buttons anmelden. Das Absenden der Registrierungsdaten stellt das Angebot des Nutzers auf Abschluss des Nutzungsvertrages dar, das der Anbieter annehmen kann, aber nicht annehmen muss. Der Anbieter kann das Angebot des Nutzers innerhalb von fünf Tagen nach Zugang des Antrags durch eine elektronisch (E-Mail) übermittelte Auftragsbestätigung oder durch Freischaltung des Nutzerkontos annehmen. Nimmt der Anbieter das Vertragsangebot des Nutzers nicht innerhalb der vorgenannten Frist an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots.

3.3 Bei registrierten Nutzern wird der Vertragstext vom Anbieter gespeichert und kann vom Nutzer über sein passwortgeschütztes Benutzerkonto unter Angabe der entsprechenden Login-Daten kostenlos abgerufen werden. Bei nicht registrierten Nutzern wird der Vertragstext nicht gespeichert und kann von den Nutzern nachträglich nicht mehr abgerufen werden.

3.4 Vor Abgabe seiner Vertragserklärung kann der Nutzer seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.

3.5 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

3.6 Die E-Mail-Adresse dient der Identifizierung und der persönlichen Kennzeichnung des Nutzers. Der Nutzer hat sicherzustellen, dass die von ihm bei der Online-Registrierung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Anbieter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Nutzer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Anbieter oder von diesem mit der Abwicklung beauftragten Dritten versandten Mails zugestellt werden können.

3.7 Die im Rahmen der Registrierung abgefragten Daten sind vom Nutzer vollständig und korrekt anzugeben. Der Nutzer ist verpflichtet, diese Daten (auch E-Mail-Adressen) stets auf dem aktuellen Stand zu halten. Die übermittelten Daten werden vom Anbieter grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.

4. Art und Umfang der Leistung des Anbieters

4.1 Der Anbieter stellt mit immobilien-schnellbewertung.de einen Online-Dienst zur Verfügung, über den Nutzer mittels der unter Ziffer 1.1 genannten Anwendungssoftware Immobilienpreisanalysen erstellen können. Hierzu kann der Nutzer verschiedene Parameter einer Immobilie in ein vom Anbieter vorgehaltenes Online-Formular eintragen, um die Analyse zu individualisieren. Die Qualität der Analyse hängt stark von der Qualität der vom Nutzer eingegebenen Daten ab. Der Anbieter wird sich bemühen, eine nach der konkreten Datenlage möglichst präzise Preisanalyse zu erstellen. Allerdings kann der Anbieter nicht gewährleisten, dass ein Objekt auch zu den ermittelten Preisen verkauft oder vermietet bzw. zu diesen Preisen gekauft bzw. gemietet werden kann. Die auf Basis von Vergleichsdaten ermittelten Preise stellen lediglich durchschnittlich zu erwartende Marktwerte dar. Die tatsächlichen Transaktionspreise können stark von den über immobilien-schnellbewertung.de ermittelten Preisen abweichen.

4.2 Der Anbieter erbringt keinerlei Vermittler- und/oder Maklerleistungen. In keinem Fall können daher die zur Verfügung gestellten Dienste die Bewertung einer Immobilie vor Ort, etwa durch einen Sachverständigen, ersetzen, bei der im Gegensatz zu den Leistungen des Anbieters u. a. auch Altlasten, Schädlingsbefall, die vorhandene Bausubstanz oder andere auf die konkrete Immobilie bezogene Mängel bewertet werden können. Dem Entsprechend sind die durch die Nutzereingaben generierten Ergebnisse auch zur Vorlage bei Banken oder Versicherungen weder bezweckt noch geeignet. Sie beruhen auch nicht auf den Vorgaben der Immobilienwertermittlungsverordnung. Da es sich bei den Ergebnissen nicht um Ergebnisse eines Mietspiegels oder einer Mietdatenbank handelt, können sie auch nicht als Grundlage für Mieterhöhungen (vgl. § 558a BGB) verwendet werden.

4.3 Der Anbieter ermöglicht dem Nutzer den Zugang zur Website unter www.immobilienwertanalyse.de und stellt ihm eine geeignete Software zur Verfügung, die auf dem Server des Anbieters verbleibt. Der Funktionsumfang und die technischen Spezifikationen der Software werden in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters näher beschrieben. Vom Anbieter nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Nutzers und dem Server des Anbieters.

4.4 immobilien-schnellbewertung.de sowie die darin enthaltene Anwendungssoftware werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Eine Verfügbarkeit zu 100 Prozent ist technisch nicht zu realisieren und kann deshalb dem Nutzer vom Anbieter nicht gewährleistet werden. Der Anbieter bemüht sich jedoch, den Dienst möglichst konstant verfügbar zu halten. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich des Anbieters stehen (Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle etc.), können zu Störungen oder zur vorübergehenden Stilllegung des Dienstes führen. Der Anbieter wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen.

4.5 Die Software wird in unregelmäßigen Abständen vom Anbieter aktualisiert. Der Nutzer erhält dementsprechend nur ein Nutzungsrecht an der Software in der jeweils aktuellen Fassung. Der Nutzer hat dagegen keinen Anspruch auf Herbeiführung eines bestimmten Zustandes der Software.

4.6 Die Inhalte von immobilien-schnellbewertung.de werden vom Anbieter täglich gesichert. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server.

5. Leistungsänderungen

5.1 Der Anbieter behält sich vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar.

5.2 Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, die angebotenen Leistungen zu ändern oder abweichende Leistungen anzubieten,
• soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
• soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
• soweit die jeweilige Änderung notwendig ist, um bestehende Sicherheitslücken zu schließen;
• wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder
• wenn die Änderung rein technischer oder prozessualer Natur ohne wesentliche Auswirkungen für den Nutzer ist.

5.3 Änderungen mit lediglich unwesentlichem Einfluss auf die Funktionen von immobilien-schnellbewertung.de stellen keine Leistungsänderungen im Sinne dieser Ziffer dar. Dies gilt insbesondere für Änderungen rein graphischer Art und die bloße Änderung der Anordnung von Funktionen.

6. Pflichten des Nutzers, Verantwortlichkeit für Inhalte

Um ein möglichst realistisches Ergebnis zu erzielen, hat der Nutzer die bei immobilien-schnellbewertung.de zum Zwecke der Immobilienbewertung abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig einzutragen.

6.2 Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass die von ihm eingesetzte Hard- und Software, einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln etc., den technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen Software-Version entspricht.

6.3 Der Nutzer haftet grundsätzlich für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seines Zugangs vorgenommen werden, soweit er dies zu vertreten hat. Für die Geheimhaltung der Zugangsdaten ist der Nutzer verantwortlich. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass sie Dritten nicht zugänglich sind. Der Nutzer hat den Anbieter umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sein Zugang von Dritten genutzt wird oder wurde.

7. Rechte des Anbieters

7.1 Verstößt der Nutzer gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese Nutzungsbedingungen oder liegen dem Anbieter konkrete Anhaltspunkte hierfür vor, ist der Anbieter berechtigt ohne Vorankündigung und weitere Prüfung
• eine Abmahnung auszusprechen,
• den Zugang des Nutzers vorübergehend oder dauerhaft zu sperren oder
• sonstige erforderliche und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Welche Maßnahme der Anbieter ergreift, ist einzelfallabhängig und steht im billigen Ermessen des Anbieters.

7.2 Wird ein Nutzer gesperrt, darf er immobilien-schnellbewertung.de und die darin enthaltene Anwendungssoftware nicht mehr nutzen und sich nicht erneut registrieren.

7.3 Der Anbieter behält sich ausdrücklich vor, wegen eines Verstoßes des Nutzers gegen gesetzliche Bestimmungen oder gegen diese Nutzungsbedingungen rechtliche Schritte einzuleiten.

8. Einräumung von Nutzungsrechten durch den Anbieter

8.1 Der Anbieter räumt dem Nutzer ein einfaches, widerrufliches, auf die Dauer des Nutzungsvertrages befristetes Recht ein, den vom Anbieter zur Verfügung gestellten Online-Dienst und die darin enthaltene Anwendungssoftware im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen.

8.2 Ohne die schriftliche Zustimmung des Anbieters ist es dem Nutzer nicht gestattet, die ihm zur Verfügung gestellten Inhalte Dritten zugänglich zu machen. Der Nutzer trägt dafür Sorge, dass er Dritten keine Umgehungsmöglichkeit für den Zugang zu immobilien-schnellbewertung.de eröffnet.

8.3 Verletzt der Nutzer schwerwiegend die vereinbarten Nutzungsrechte, kann der Anbieter die Einräumung der Nutzungsrechte außerordentlich kündigen und den Zugang zu immobilien-schnellbewertung.de sperren. Dies setzt eine erfolglose Abmahnung mit angemessener Fristsetzung durch den Anbieter voraus.

8.4 Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberührt.

9. Vergütung, Zahlung, Zahlungsverzug

9.1 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters nichts anderes ergibt, ist die Nutzung der unter Ziffer 1.1 genannten Anwendungssoftware kostenpflichtig. Die Höhe der vom Nutzer zu zahlenden Vergütung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Anbieters. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.2 Bei Nutzung der Anwendungssoftware „IWA Pro“ erfolgt die Abrechnung je nach Vertragsmodell entweder monatlich oder jährlich, unabhängig von der Anzahl der erstellten Wertanalysen. Im Übrigen gilt insoweit Folgendes:

9.2.1 Haben die Parteien monatliche Zahlweise vereinbart, ist die Vergütung monatlich im Voraus zu zahlen. Die Vergütungspflicht beginnt mit der Freischaltung der Software durch den Anbieter. Die monatliche Vergütung ist immer an dem Tag des jeweiligen Folgemonats fällig, der Zahlenmäßig dem Tag entspricht, an dem die Vergütungspflicht begonnen hat. Hierfür bietet der Anbieter folgende Zahlungsmöglichkeiten an: Lastschrift, Vorauszahlung per Überweisung.

9.2.2 Haben die Parteien jährliche Zahlweise vereinbart, ist die Vergütung jährlich im Voraus zu zahlen. Im Übrigen gilt Ziffer 9.2.1 entsprechend.

9.2.3 Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Vergütung jährlich nach billigem Ermessen zu erhöhen, sofern keine ausdrückliche Preisgarantie für den jeweiligen Zeitraum vereinbart wurde. Eine Erhöhung der Vergütung kann insbesondere in Betracht kommen bei erhöhten Kosten für Personal, aus technischen Gründen, auf Grund von Leistungen, die der Anbieter von Dritten bezieht oder sonstigen Kosten, die Einfluss auf die Kalkulation der Vergütung haben. Der Anbieter wird den Nutzer spätestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform über eine Erhöhung der Vergütung informieren. Im Falle einer Erhöhung der Vergütung kann der Nutzer den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu dem Zeitpunkt, ab dem der erhöhte Preis gilt, außerordentlich kündigen.

9.2.4 Gerät der Nutzer bei monatlicher Zahlweise mit seiner Zahlungspflicht für einen Monat mehr als drei Werktage oder bei jährlicher Zahlweise mit seiner Zahlungspflicht für ein Jahr mehr als zwei Monate in Verzug, so ist der Anbieter berechtigt, den Zugang des Nutzers zu der Software auch ohne Mahnung so lange zu sperren, bis die rückständigen Beträge auf dem Konto des Anbieters eingegangen sind.

10. Haftung des Anbieters

Der Anbieter haftet nicht für die Richtigkeit der angezeigten Analyse-Ergebnisse, soweit diese aufgrund der Qualität der vom Nutzer eingegebenen Daten oder aufgrund von besonderen Umständen, die bei der Preisanalyse über immobilien-schnellbewertung.de nicht berücksichtigt werden können, vom tatsächlichen Immobilienwert bzw. Mietpreis abweichen. Insoweit wird auf Ziffern 4.1 und 4.2 verwiesen.

Im Übrigen haftet der Anbieter dem Nutzer aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:

10.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
• bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
• bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
• aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
• aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.2 Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

10.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

11. Laufzeit, Kündigung

11.1 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Anbieters nichts anderes ergibt, wird der Nutzungsvertrag für die Nutzung der Anwendungssoftware „IWAPro“ auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt je nach Vertragsmodell entweder drei Monate oder ein Jahr.

11.2 Bei Vereinbarung einer Mindestlaufzeit von drei Monaten kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einer Woche zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, so verlängert sich der Nutzungsvertrag jeweils um einen weiteren Monat und kann dann jeweils mit einer Frist von einer Woche zum Monatsende gekündigt werden.

11.3 Bei Vereinbarung einer Mindestlaufzeit von einem Jahr kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, so verlängert sich der Nutzungsvertrag jeweils um ein weiteres Jahr und kann dann jeweils mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des Jahres gekündigt werden.

11.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11.5 Kündigungen haben schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.

12. Änderung der AGB

12.1 Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Nutzer nicht zumutbar. Der Anbieter wird den Nutzer über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Nutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. Der Anbieter wird den Nutzer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen Bedingungen fort.

12.2 Der Anbieter behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
• soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
• soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
• soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
• wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Nutzer ist; oder
• wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Nutzer.

12.3 Das Kündigungsrecht des Nutzers gemäß Ziffer 11 bleibt hiervon unberührt.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.2 Handelt der Nutzer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Hat der Nutzer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Anbieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Nutzers anzurufen.

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