AGB IWA LEAD

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ZwoVadis GmbH für die Überlassung des IWA Lead-Tools

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) der ZwoVadis GmbH, Projektstr. 4, 52134 Herzogenrath (nachfolgend „Lizenzgeber“), gelten für die Überlassung des IWA Lead-Tools (nachfolgend „Software“), welches der Lizenzgeber dem Lizenznehmer auf der Website unter www.immobilienwertanalyse.de/iwa-lead/ zur Verfügung stellt, an den Lizenznehmer. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Lizenznehmers widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2. Lizenznehmer im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Immobilienmakler, die für ihren Geschäftsbetrieb eine eigene Website betreiben.

2. Vertragsgegenstand

2.1. Vertragsgegenstand ist die Überlassung der vom Lizenzgeber angebotenen Software an den Lizenznehmer auf Zeit in elektronischer Form unter Einräumung bestimmter, in diesen AGB genauer geregelten Nutzungsrechte.

2.2. Die Nutzung der Software setzt die Nutzung des Online-Dienstes „immobilien-schnellbewertung.de“ des Lizenzgebers über die Website unter www.immobilienwertanalyse.de voraus. Insoweit gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenzgebers unter www.immobilienwertanalyse.de/agb.php.

2.3. Für die Beschaffenheit der vom Lizenzgeber überlassenen Software ist die Softwarebeschreibung auf der Website des Lizenzgebers maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der Software schuldet der Lizenzgeber nicht.

2.4. Sofern sich aus der Softwarebeschreibung des Lizenzgebers nichts anderes ergibt, erhält der Lizenznehmer keine zusätzlichen Support-Leistungen wie etwa Aktualisierungen der erworbenen Software-Version (Updates) oder individuellen Anwendungs-Support durch den Lizenzgeber.

3. Vertragsschluss

Mit dem Implementierung der Software in seine Website schließt der Lizenznehmer mit dem Lizenzgeber einen Nutzungsvertrag für die Software des Lizenzgebers ab.

4. Überlassung der Software

Der Lizenznehmer erhält vom Lizenzgeber für die Dauer des Nutzungsvertrages einen Programmcode, den er an entsprechender Stelle in den Quellcode seiner Website einbinden muss. Nähere Einzelheiten zur Einbindung des Programmcodes kann der Lizenznehmer den Erläuterungen des Lizenzgebers zum Einbinden des Programmcodes entnehmen. Danach kann die Software direkt über die Website des Lizenznehmers genutzt werden.

5. Einräumung von Nutzungsrechten

5.1. Die Nutzung der Software ist Lizenznehmern vorbehalten, die als Immobilienmakler mit Hilfe der Software eigene Makleraufträge für das eigene Unternehmen generieren möchten und die die vollständige Vermarktung der Immobilie im eigenen Unternehmen durchführen. Die Nutzung der Software für die Gewinnung von „Leads“ mit anschließender Vermarktung der „Leads“ gegenüber Dritten (z.B. fremden Maklerunternehmen) ist dagegen nicht gestattet.

5.2. Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die Software in der vereinbarten Hard- und Softwareumgebung zu den in der vorstehenden Ziffer genannten gewerblichen Zwecken zu nutzen. Die Nutzungsrechtseinräumung ist zeitlich auf die Dauer der Nutzung des Online-Dienstes unter www.immobilienwertanalyse.de beschränkt. Wird der Vertrag über die Nutzung des Online-Dienstes unter www.immobilienwertanalyse.de beendet, so endet damit auch das Nutzungsrecht des Lizenznehmers im Hinblick auf die Software.

5.3. Ein Bearbeitungsrecht wird dem Lizenznehmer nicht eingeräumt.

5.4. Die Vermietung der Software ist nicht zulässig.

5.5. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung der Software sichergestellt ist.

5.6. Verletzt der Lizenznehmer die getroffene Vereinbarung zu den Nutzungsrechten so schwerwiegend, dass dem Lizenzgeber eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen nicht zumutbar ist, kann der Lizenzgeber die Einräumung der Nutzungsrechte ohne vorherige Abmahnung außerordentlich kündigen und die weitere Nutzung der Software untersagen.

5.7. Im Falle der Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, den Überlassenen Programmcode aus seinem Quellcode zu entfernen und dies dem Lizenzgeber auf Verlangen schriftlich zu bestätigen.

5.8. Die sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Regelungen bleiben unberührt.

6. Mitwirkungsobliegenheiten des Lizenznehmers

6.1. Der Lizenznehmer hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Software zu informieren und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Die Einrichtung einer funktionsfähigen und auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Software ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung für die Software liegt in der alleinigen Verantwortung des Lizenznehmers.

6.2. Der Lizenznehmer hat die vom Lizenzgeber für den Betrieb der Software gegebenen Hinweise zu beachten.

6.3. Der Lizenzgeber empfiehlt dem Lizenznehmer, angemessene Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Software ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z.B. durch tägliche Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse) und vor Nutzung der Software eine geeignete Sicherung seiner Daten durchzuführen.

7. Vergütung

Die Nutzung der Software ist kostenpflichtig. Für die Nutzung der Software hat der Lizenznehmer dem Lizenzgeber für die Dauer des Nutzungsvertrages eine monatliche Vergütung zu zahlen. Die Höhe der Vergütung sowie die genauen Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Lizenzgebers. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und gelten zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

8. Laufzeit, Kündigung

Die Laufzeit des Nutzungsvertrages für die Software richtet sich nach der Laufzeit des Nutzungsvertrages für die Nutzung des Online-Dienstes „immobilien-schnellbewertung.de“ des Lizenzgebers. Gleiches gilt für die jeweiligen Kündigungsmodalitäten. Insoweit gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lizenzgebers unter www.immobilienwertanalyse.de/agb.php.

9. Mängelhaftung

Ist die Software mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2. Handelt der Lizenznehmer als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Lizenzgebers. Hat der Lizenznehmer seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Lizenzgebers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Lizenzgeber ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Lizenznehmers anzurufen.

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